EU-KI-Verordnung seit August: Musst du dein Buch jetzt kennzeichnen?
Erscheint am Montag, 16. November 2026 um 7 Uhr
Auf Spotify folgenDarum geht es
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Viele Autorinnen und Autoren sind verunsichert: Muss ich mein Buch kennzeichnen, wenn ich mit KI gearbeitet habe? In dieser Folge erkläre ich, was die Regel tatsächlich verlangt, wo die Ausnahme für redaktionell geprüfte Texte greift und warum beim Hörbuch mit KI-Stimme andere Regeln gelten. Keine Rechtsberatung, aber Klartext.
Quellen
- Haufe: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
- ZDFheute: KI muss nun gekennzeichnet werden: Was der EU AI Act bedeutet, 2. August 2026
- e-recht24: KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer
- urbanstudio.de: KI-Inhalte kennzeichnen: Was der EU AI Act seit August 2026 vorschreibt
- texthungrig.com: Der EU AI-Act ab 2. August 2026: Was bedeuten die KI-Kennzeichnungspflichten für Buchautoren konkret?
- LHR Rechtsanwälte: KI-Kennzeichnung nach der KI-Verordnung und Amazon-Bildrichtlinien
Transkript zum Nachlesen
Jonas: Herzlich willkommen bei KI Buch Power, deinem Buchpodcast für alle, die mit ihrem Buch sichtbar werden wollen. Ich bin Jonas, und bei mir ist Janet Zentel. Fünf Minuten, ein Thema, ein Schritt für dein Buch. Heute: die neue Kennzeichnungspflicht der EU. Janet, seit dem zweiten August gilt Artikel fünfzig der europäischen KI-Verordnung. In den Autorengruppen heißt es, ab sofort müsse in jedem Buch stehen, ob KI im Spiel war, jeder Roman brauche ein Label, und wer es vergisst, zahle Bußgeld. Stimmt das?
Janet: Nein, so steht es nicht drin. Ich sage vorweg: Ich bin keine Juristin, das hier ist keine Rechtsberatung. Aber ich habe mir die Regel genau angesehen, mit mehreren Einordnungen von Kanzleien. Artikel fünfzig verlangt Kennzeichnung in zwei Fällen. Fall eins: Deepfakes. Also Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die täuschend echt wirken und mit KI erzeugt oder verändert wurden. Fall zwei: KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Und für Texte gibt es eine Ausnahme, die viele überlesen: Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und redaktionell die Verantwortung übernimmt. Du liest, du entscheidest, du stehst mit deinem Namen dafür. Dann bist du die Verantwortliche, nicht die Maschine. Die EU-Kommission hat allerdings klargestellt: Nur Tippfehler korrigieren reicht nicht. Es braucht eine echte inhaltliche Prüfung.
Jonas: Was heißt das konkret für jemanden, der ein Sachbuch mit KI-Unterstützung schreibt? Oder für einen Roman?
Janet: Ein Sachbuch, das du mit KI geschrieben, dann Kapitel für Kapitel gelesen, geprüft, korrigiert und freigegeben hast, fällt nach Lesart der meisten Fachleute nicht unter die Kennzeichnungspflicht. Ein Roman erst recht nicht, denn Belletristik ist kein Text von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung. Die Regel zielt vor allem auf die Anbieter der KI-Systeme und auf Unternehmen, die KI-Inhalte ungeprüft in die Welt schicken. Wo es anders aussieht, ist das Audio. Wenn du dein Hörbuch mit einer KI-Stimme vertonen lässt, die wie ein echter Mensch klingt, bist du im Bereich der täuschend echten Toninhalte. Da solltest du kennzeichnen, und die großen Plattformen verlangen das ohnehin. Dasselbe gilt für Videos mit einem KI-Doppelgänger von dir. Und beim Cover: Ein stilisiertes, erkennbar gestaltetes Cover ist kein Deepfake. Ein fotorealistisches Bild mit einem Menschen, der nie existiert hat, kann eines sein. Amazon verlangt bei fotorealistischen KI-Personen seit dem Sommer sogar eine technische Kennzeichnung in den Bilddaten.
Jonas: Und wenn man es falsch macht? Kommt dann wirklich das Bußgeld?
Janet: Die Verordnung sieht Bußgelder vor, und die Aufsicht liegt bei nationalen Behörden, die gerade erst ihre Arbeit aufnehmen. Realistisch betrachtet wird niemand im ersten Jahr wegen eines ungekennzeichneten Ratgebers belangt. Die Fälle, um die es den Behörden geht, sind täuschend echte Videos von Politikern und automatisch erzeugte Nachrichtenseiten. Aber Plattformen reagieren schneller als Behörden. Amazon, Spotify, Apple passen ihre Regeln laufend an das Gesetz an, und wer dort gegen die Regeln verstößt, riskiert kein Bußgeld, sondern den Zugang. Deshalb lohnt es sich, die Logik der Verordnung zu verstehen, auch wenn sie dich als Autorin kaum direkt trifft. Sie ist der Maßstab, an dem sich die Plattformen orientieren, auf denen dein Buch lebt. Und noch etwas: Die KI-Kompetenzpflicht gilt schon seit Februar vergangenen Jahres. Wer KI beruflich einsetzt, soll wissen, was er tut. Genau darum machen wir diesen Podcast. Mein Rat, unabhängig vom Gesetz: Kennzeichne freiwillig. Zweiundsiebzig Prozent der Leserinnen und Leser wünschen sich das. Ein ehrlicher Satz im Impressum kostet nichts und schützt dich vor jeder Diskussion.
Jonas: Dann der Fünf-Minuten-Schritt für heute. Was sollen unsere Hörerinnen und Hörer jetzt tun?
Janet: Geh dein Buchprojekt durch und sortiere in drei Spalten. Spalte eins: Text, den du geprüft und verantwortet hast. Spalte zwei: Bilder, und ob darauf Menschen fotorealistisch zu sehen sind. Spalte drei: Audio und Video mit KI-Stimme oder KI-Gesicht. Spalte eins ist dein Werk. Spalte zwei und drei brauchen einen Hinweis. So einfach kann Ordnung sein. Das war dein Buch-Snack für heute. Alle Quellen findest du in den Shownotes. Wenn du dein eigenes Expertenbuch schreiben willst, schau bei KI Buch Power vorbei, der Link steht ebenfalls in den Shownotes. Und damit du es weißt: Diese Folge wurde mit meiner eigenen geklonten KI-Stimme eingesprochen, und auch Jonas ist eine KI-Stimme.
Jonas: Bis zum nächsten Snack.
Folge 3 von KI Buch Power, deinem Buchpodcast mit Janet Zentel. Eingesprochen mit der geklonten KI-Stimme von Janet Zentel. Jonas ist ebenfalls eine KI-Stimme.